Jetzt wird lustig |
EL34
Member
    
Dabei seit: 04.10.2004
Beiträge: 224
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Wiedereinmal ein unschlagbares Bananenrepublik - Urteil.
Guckst du hier
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14.04.2006 16:23 |
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Locutus
The Big Boss
    

Dabei seit: 13.11.1999
Beiträge: 2.662
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Tja. Dazu kann ich nur sagen, daß manche Leute eine etwas widerspenstige Einstellung zu Gesetzen haben und diese voll ignorieren.
So ein Schmarrn.
__________________ Love long and prosper
Locutus of Borg
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14.04.2006 17:08 |
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Hunz
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Dabei seit: 12.09.2000
Beiträge: 163
Herkunft: Stoiberstan
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konsequenterweise sollte wikipedia abgeschaltet werden und alle öffentlichen wände auf denen man mit kreide/stift content publizieren kann eingerissen werden.
beide (wikipedia und öffentl. wände) sind schliesslich "besonders gefährliche Einrichtung"en
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14.04.2006 20:59 |
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beebrox
Member
    
Dabei seit: 26.09.2002
Beiträge: 119
Herkunft: Hinter den 3 Bergen bei den 1.3 Mio Zwergen
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Wobei ich in dem Zusammenhang die Verlockung verspüre ein
"Ladet bitte alle k.exe von xxx.yyy.de herrunter" an die Wand
des Finanzamtes zu sprayen.
Oder besser noch an die öffentliche Ausschreibungswand vom
OL HH zu pinnen.
Psychos!
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14.04.2006 22:41 |
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Zander
Member
    
Dabei seit: 14.11.1999
Beiträge: 87
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Richter Buske ist wohl bekannt für seine....*hüstel*....mitunter eigenartigen Urteile. Mehr dazu unter anderem hier:
http://www.buskeismus.de/
Gruss Zander
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15.04.2006 08:11 |
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Gusu
Member
    
Dabei seit: 19.11.2003
Beiträge: 93
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| Zitat: |
DER erste Schritt ist getan, KEINE FREIE MEINUNGSÄUSSERUNG MEHR !!!
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Schaut mal hier: Urteilsbegründung
Sehe ich jetzt nicht so. Siehe Punkt 3, freie Meinungsäußerung ist immer noch grundsätzlich erlaubt - ABER:
| Zitat: |
Das Recht zur freien Meinungsäußerung findet seine Grenzen jedenfalls da, wo Rechte anderer in einem Ausmaß betroffen werden, das der Durchsetzung des eigenen Standpunktes -oder des Standpunktes desjenigen, dessen Ansichten verbreitet werden - nicht mehr adäquat ist.
Das ist dann der Fall, wenn die Äußerung darüber hinausgeht, das beanstandete Verhalten öffentlich zu kritisieren, sondern weitergehend dazu aufruft, den Geschäftsbetrieb des Kritisierten physisch zu stören, wie das typischerweise bei einem Boykottaufruf der Fall ist (BGH, Urt. V. 29. 1. 1985, NJW 1985, S. 1620 f., 1620).
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(Darf ich das jetzt hierher kopieren oder ist das jetzt schon wieder verboten ? Wenn ja, dann bitte löschen)
__________________ DUFF BEER!
Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert, zum letzten Mal von Gusu: 15.04.2006 08:26.
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15.04.2006 08:25 |
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beebrox
Member
    
Dabei seit: 26.09.2002
Beiträge: 119
Herkunft: Hinter den 3 Bergen bei den 1.3 Mio Zwergen
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In Sachen Boykottaufruf (siehe Urteilbegründung) finde ich das um so
fragwürdiger, da ich mich immer noch an den Vorfall "Brent Spar" erinnere.
Wo würden wir denn hinkommen, wenn man keine Front mehr gegen
Unternehmen machen darf, wenn diese sich augenscheinlich über die
Interessen der Bürger hinwegsetzen?
Ich denke schon, das in diesem Urteil eine Menge freie Meinungsäusserung
beschnitten wird.
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15.04.2006 08:52 |
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Gusu
Member
    
Dabei seit: 19.11.2003
Beiträge: 93
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| Zitat: |
Original von beebrox
da ich mich immer noch an den Vorfall "Brent Spar" erinnere.
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Das ist ein ganz anderer Fall.
Hier werden andere Personen aufgefordert, AKTIV gegen die Firma vorzugehen (k.exe massenhaft vom Server laden und dadurch den Server stören)
Im Falle "Brent Spa" (war das der Shell-Konzern ?) war dies ein PASSIVER Protest. Die Personen wurden aufgefordert, etwas NICHT zu tun (tanken bei Shell).
Das sind zwei grundverschiedene Dinge.
__________________ DUFF BEER!
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15.04.2006 09:09 |
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EL34
Member
    
Dabei seit: 04.10.2004
Beiträge: 224
Themenstarter
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15.04.2006 12:51 |
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Xenons
Member
    

Dabei seit: 22.11.2000
Beiträge: 560
Herkunft: Kroatien...........
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wenn wir gerade dabei sind mal ne frage,ich hab auf meiner Homepage Bilder von Goolge Earth mit drauf gemacht damit man weiss wo mein "KAFF" in Deutschland ist,jetzt hab ich aber skrupel.Ist da nen Copyright drauf?
__________________ "640K sollte genug für
jedermann sein". (Bill Gates, 1981)
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15.04.2006 18:25 |
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bigjannis
Member
    

Dabei seit: 11.12.2002
Beiträge: 42
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Abmahnen kann dich irgendnen Abzockanwalt immer. Egal ob er nun Recht hat oder nicht.
Und dann auf einen Richter hoffen der dir im vollen Umfang Recht gibt ist sehr riskant weil ein Vergleich ist immer sehr kostspielig...
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15.04.2006 21:30 |
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KarstenMK
Member
    
Dabei seit: 21.11.2003
Beiträge: 516
Herkunft: Deutschland
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@bijannis:
Mit anderen Worten:
Laß die Finger vom Internet, zieh die Rollos runter, schalt keine elektronischen Geräte ein und schließ die Fenster. So gibt es keine Copyrightverletzungen, Licht-, Geräusch- oder Geruchsbelästigungen.
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16.04.2006 00:00 |
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EL34
Member
    
Dabei seit: 04.10.2004
Beiträge: 224
Themenstarter
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Ein bisschen älter, aber immer noch lesenswert.
Guckst du hier
Gesunder Körper mit kranken Geist. Mal schauen wie lange es geht, bis sich so ein "Obermarkennamensrechtschützer" an "EL 34" stört. Ist zwar schon etwas länger her, aber diese Röhre kann man immer noch kaufen und wir noch hergestellt.
Im schlimmsten Fall, werden sogar denen die Eier geschliffen die etwas benutzen was aus der Filmindustrie kommt - wie Avatare und Namen. Sogar Zitate werden abgemahnt, wenn sie jemand importiert.
Vieleicht lässt sich Locutus dafür erwärmen, einen "Rettet das Internet" Button hier im Board zu platzieren. Ist ja keine Werbung im eigentlichen Sinn, aber für die, die sich mit der Materie nicht so auskennen, bestimmt aufschlussreich.
Den Button gibts hier
Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert, zum letzten Mal von EL34: 16.04.2006 10:59.
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16.04.2006 10:52 |
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LittleBoy
Member
    
Dabei seit: 17.06.2001
Beiträge: 407
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Das Problem ist doch, dass in Deutschland jeder meint, er könnte machen was er wolle.
Das Beispiel ist hier doch schon genannt: Da werden Bilder von einer fremden Seite übernommen, ohne sich vorher zu erkundigen, ob das erlaubt ist. Was ist daran falsch, wenn google dann dagegen vorgehen würde? Warum erkundigt man sich nicht einfach *vorher* ob das ganze ok ist? In den AGB zu Google Earth findet man mit Sicherheit die entsprechende Antwort darauf.
Bei heise.de geht es doch um zwei verschiedene Sachen:
Punkt a) Im Forum wurde dazu aufgerufen, eine Interetseite aktiv zu schädigen oder zu überlasten. Sowas nennt man einen DoS Angriff und ist gottseidank in Deutschland strafbar, Darüber wird jeder Server-Admin in Deutschland auch froh sein.
Punkt b) heise.de beruft sich darauf, dass es ihnen nicht möglich sei, alle Forenbeiträge zu kontrollieren - das Gericht hingegen sagt: Eine Institution, die ähnlich gelagert ist wie heise.de muss dazu in der Lage sein. Das Problem hier ist simpel: Das Internet ist relativ "neu" und es gibt noch nicht sehr viele Grundlagenprozesse - geschweige denn Gesetze - die das alles sauber regeln.
Man beachte: In dem Urteil ist nirgendwo die Rede davon, dass das alle Forensysteme betrifft. Auch wird in dem gesamten Urteil nirgendwo auf die Rede- oder Pressefreiheit bezug genommen. Im Gegenteil: Es ist absolut unstrittig, dass der entsprechende Beitrag gegen geltendes Recht verstossen hat und somit nach Kenntnissnahme des Foreninhabers entfernt werden *musste*. DIeser Fakt stand nie zur Diskussion.
Zum Thema "abmahnen": Hier kann man natürlich geteilter Meinung sein, ob die aktuelle Praxis noch dem entspricht, was der Gesetzgeber eigentlich vorhatte. Insofern ist es durchaus diskussionswürdig, ob das Abmahnwesen in der aktuellen Form nicht überarbeitet werden sollte - aber zum Großteil muss man auch sagen, dass die Leute selber schuld sind: Wer nunmal Material auf seiner Homepage zum Download anbietet, was im nicht gehört, der sollte vorher den Eigentümer fragen. Das Prinzip würde im "Real-Life" sofort jeder befolgen und für richtig erachten - warum sollte das im Internet anders sein?
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16.04.2006 11:53 |
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EL34
Member
    
Dabei seit: 04.10.2004
Beiträge: 224
Themenstarter
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<Das Internet ist relativ "neu" und es gibt noch nicht sehr viele Grundlagenprozesse - geschweige denn Gesetze - die das alles sauber regeln.>
Genau dort liegt der Hase im Pfeffer. Gepaart mit deutscher Gründlichkeit kommt es zur Ueberregulierung und schlussendlich zu weitreichenden Verboten. Das wird soweit gehen, das man einen Anwalt konsultieren muss, bevor man sein Modem in Betrieb nimmt.
Das Datenklau und t3rrorisieren eines fremden Servers nicht rechtens ist, ist klar.
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16.04.2006 12:25 |
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kain007
Member
    
Dabei seit: 16.11.2001
Beiträge: 140
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| Zitat: |
| Tja, ich fühle mich wieder wie zu hause (exDDR) . |
Was will man denn von einem Staat auch anderes erwarten, der Staasileute wieder in Ämter setzt und die schon von diesen Leuten terrorisierten und bespitzelten weiter bespitzeln läßt. Das ganze dann auch noch entsprechend ausdehnt.
Nicht die BRD hat die DDR übernommen sondern andersrum, nur hats fast keiner gemerkt.
Jetzt gehts einen schon an den Kragen wenn man sich ne unechte (c)Unterhose kauft - einfach nur lächerlich.
__________________ Kain007
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17.04.2006 10:50 |
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